HAUSORDNUNG
Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Mieterinnen (Bewohnerinnen) und Mieter (Bewohner), welche beim Dienstgeber SEILBAHN KOMPERDELL GMBH (Eigentümer) angestellt sind, sowie für deren Mitbewohner:innen und Besucher:innen.
Obhuts- und Sorgfaltspflichten
Die Hauseingangstüre soll grundsätzlich geschlossen sein. Ebenfalls sind die zum Haus gehörenden Garagentore geschlossen zu halten. Die Zufahrten zu den Garagen und Stellplätzen sind grundsätzlich freizuhalten.
Durch die Abflussleitungen – insbesondere Bad, Küche und WC – dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände (z.B. Tierhaare), die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter oder in den Restmüll. Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen in der Wohnung oder den Kellern, einschließlich der Flure, ist nicht gestattet.
Soweit es für die Mieterinnen und Mieter erkennbar und feststellbar ist, werden sie den Eigentümer (Verwalter) schnellstmöglich über Schäden, insbesondere an Zu- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit im Keller- und Dachbereich, am Aufzug und über Schäden an der Heizungsanlage informieren.
Kontaktpersonen
- Betriebsleiter für alle 3 Häuser: Alfred Stadelwieser +43/676/846236332
- Hausmeister für alle 3 Häuser: Daniel Vögele +43/676/846236621
- Notfall-Kontaktperson Haus Larchi 4: Matthias Müller +43/676/846236128
- Notfall-Kontaktperson Haus Mühlbachweg 17: Thorsten Fischer +43/664/4257565
- Notfall-Kontaktperson Haus Mühlbachweg 19: Marek Pavlicko +421/90/5926793
Wir bitten darum, die Kontaktpersonen außerhalb der regulären Arbeitszeiten (7.00 bis 18.00 Uhr) nur in absoluten Notfällen zu kontaktieren!
Bauliche Veränderungen und Ausgestaltung
Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie Eingriffe in Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Schließsysteme, Gas-, Wasser- und Sanitärbereich und Elektronetz) sind nicht zulässig. Beim Auszug ist immer der ursprüngliche Zustand des Zimmers wieder herzustellen.
Zusätzliche elektronische (Groß)Geräte
Der Betrieb zusätzlicher elektronischer Geräte (Waschmaschinen, Trockner, Heizungen, etc.) in den Wohneinheiten oder am Gang ist nicht gestattet.
Ruhezeiten
Die Mieterinnen und Mieter sollen sich so verhalten, dass ihre Mitbewohner:innen nicht durch Lärm, musikhören, musizieren oder ähnliches gestört werden. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr hat jegliche Lärmentwicklung zu unterbleiben.
Reinigung
Für die Reinigung der Wohnungen ist selbst zu sorgen und diese hat regelmäßig zu erfolgen. Beim Auszug muss die Wohnung gereinigt (Kühlschrank ausgeräumt, ausgeschaltet sowie offen) übergeben werden. Die Abnahme erfolgt durch einen verantwortlichen Mitarbeiter bzw. eine verantwortliche Mitarbeiterin, welche(r) von der Seilbahn Komperdell GmbH bestellt wird.
Müll
Auf eine ordnungsgemäße Trennung des Mülls ist zu achten. Entsprechende Hinweisschilder sind beim Einzug am Zimmer, in der Mitarbeiter-Kommunikationsapp “Beekeeper” sowie im Müllraum vorhanden. Der Müllraum wird videoüberwacht und bei unsachgemäßer Trennung des Abfalls wird eine Mindeststrafe in Höhe von € 50,00 pro Vergehen verhängt.
Waschküche
Die Benutzung der Waschküche ist zeitlich unbegrenzt gestattet. Die Benutzung erfolgt im Wechsel mit den übrigen Mieterinnen und Mietern. Die Waschküche und deren Einrichtungen sind nach Benutzung in gereinigtem Zustand zu verlassen. Es sind die Waschmittel des Eigentümers in den Maschinen zu verwenden. Für einen Waschgang ist eine Gebühr von € 2,50 zu entrichten (in 50-Cent-Münzen). Für die Verwendung des Trockners sind € 2,00 (in 50-Cent-Münzen) zu bezahlen.
Fahrzeuge und Parken
Serfaus ist ein verkehrsberuhigter Ort. Das bedeutet, dass direkt bei den Mitarbeiterhäusern keine Parkmöglichkeit besteht. Die Fahrzeuge können vor dem Ort auf dem "Seilbahneigenen Mitarbeiterparkplatz" kostenlos abgestellt werden. Das Autokennzeichen muss im Vorfeld dem zuständigen Betriebs- oder Restaurantleiter bekannt gegeben werden, damit dieses im elektronischen Parksystem freigeschalten werden kann. Sollte ein Kennzeichen nicht zur Freischaltung gemeldet worden sein, so ist die Strafe vom Autobesitzer bzw. der Autobesitzerin (aktuell € 93,00 pro Tag) zu begleichen. Abgestellte Fahrzeuge bei den Mitarbeiterhäusern und in den Garagen werden kostenpflichtig abgeschleppt. Eine Fahrt zum Mitarbeiterhaus für Be- und Entladungstätigkeiten ist möglich. Hierfür kann eine temporäre Einfahrtsgenehmigung direkt bei der Ortspolizei Serfaus am Ortseingang angefordert werden. Das KFZ ist nach den Ladetätigkeiten umgehend wieder am Mitarbeiterparkplatz abzustellen und darf nicht am Mitarbeiterhaus stehen bleiben.
Gänge
Auf den Gängen dürfen sich keinerlei Gegenständen (Sportgeräte, Kästen, etc.) befinden. Schuhe dürfen auf einer Tropftasse vor der Wohnung abgestellt werden. Es wird keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl übernommen.
Hauseingangs- und Wohnungstüren
Das Anbringen von selbst gestalteten Hinweisschildern an die Eingangs- und Wohnungstüren ist nicht gestattet.
Tiere
Die Tierhaltung ist nur in den Gebäuden Larchi 4 und Mühlbachweg 17 nach Voranmeldung durch die Mieterin bzw. den Mieter sowie schriftlicher Erlaubnis durch den Eigentümer erlaubt. Beschädigungen durch Tiere werden verrechnet. Im Gebäude Mühlbachweg 19 gilt ein absolutes Tierverbot. Dies betrifft sowohl Tiere von Bewohnerinnen und Bewohnern, als auch jene von Besucherinnen und Besuchern sowie jegliche Form von Haustierbetreuung. Der Zutritt für Tiere ist im Gebäude Mühlbachweg 19 ausdrücklich untersagt! Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Strafe durch den Eigentümer!
Sportgeräte
Es ist nicht gestattet Sportgeräte aller Art (Ski, Snowboards, Rodel, Fahrräder, Scooter, etc.) mit auf die Zimmer zu nehmen bzw. auf den Gängen sowie am Balkon abzustellen. Diese sind in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Skiraum, Fahrradkeller) aufzubewahren. Skikästen sind beim Auszug gereinigt und ausgeräumt zu übergeben.
Polizeiliche An- und Abmeldung
Mieterinnen und Mieter haben für die rechtzeitige polizeiliche An- und Abmeldung zu sorgen. Die Begründung eines Hauptwohnsitzes ist nicht zulässig.
Besuche
Freunde/Familienmitglieder
Besuche (Übernachtungen) von Freunden und Bekannten sind nur nach vorheriger Anmeldung beim Arbeitgeber (Betriebsleiter bzw. Restaurantleiter) möglich. Die Anmeldung hat eine Woche im Vorhinein zu erfolgen und muss vom Eigentümer bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter genehmigt werden. Die Besucher müssen im Zimmer bzw. der Wohneinheit der Mieterin bzw. des Mieters übernachten. Für die Übernachtung ist ein Entgelt von € 15,00 pro Person und Nacht zu bezahlen. Mieterinnen und Mieter, welche in der Gastronomie der Seilbahn Komperdell GmbH angestellt sind, haben die Übernachtung bei ihrem Restaurantleiter zu bezahlen. Mieterinnen und Mieter, welche im Bereich Bahn oder Verwaltung angestellt sind, erhalten für die Übernachtung eine Rechnung. Bei Nichtanmeldung wird eine Strafgebühr von € 30,00 pro Person und Nacht verrechnet.
Partys und Feierlichkeiten
In den Mitarbeiterhäusern (Wohneinheiten) und in den öffentlichen Bereichen (Gängen) sind jegliche Feierlichkeiten untersagt.
Kaution und Inventarliste
Die Kaution pro Mieterin bzw. Mieter beträgt € 200,00. Diese wird vom ersten Monatsgehalt in Abzug gebracht und bei ordnungsgemäßem Auszug mit dem letzten Monatsgehalt retourniert. Die Inventarliste der Wohneinheit muss seitens des Mieters bei Einzug bestätigt werden und gilt als anerkannt, sofern binnen fünf Tagen nach Einzug keine Rückmeldung über fehlendes oder beschädigtes Inventar beim Eigentümer einlangt. Die Inventarliste findet die Mieterin bzw. der Mieter bei Einzug im Zimmer und diese ist jederzeit online in der Mitarbeiter-Kommunikations-App Beekeeper ersichtlich (Verknüpfungen → Inventarliste). Fehlende Gegenstände werden beim Auszug entsprechend der Preisliste in Abzug gebracht. Bei Beschädigungen bzw. dem Fehlen von Gegenständen oder unterlassener bzw. unzureichender Reinigung wird die Kaution anteilig verringert bzw. einbehalten. Sollten Beschädigungen über das Ausmaß der Kautionsgebühr von € 200,00 entstehen, so wird dieser Betrag vom letzten Monatslohn abgezogen.
Bettwäsche und Handtücher
Bett- und Polsterbezug, Leintuch sowie Handtücher sind grundsätzlich mitzubringen. Bettdecke, Polster und Matratzenschoner werden seitens des Eigentümers gestellt. Gegen die Bezahlung von € 48,00 können Bett- und Polsterbezug, Leintuch und Handtücher (1Duschhandtuch, 1 kleines Handtuch) vor Ort erworben werden. Der vorhandene Matratzenschoner ist verpflichtend zu verwenden.
Zwischensaison
Persönliche Gegenstände
Grundsätzlich ist es für Saisonangestellte nicht möglich ganzjährig in der Unterkunft zu bleiben. Dies erfordert die Zustimmung der Geschäftsführung sowie die Meldung an den Vorgesetzten. Im Falle der Zustimmung sind in den Zwischensaisonen Miete und Betriebskosten zu entrichten. Die Höhe von Miete und Betriebskosten werden seitens des Eigentümers bei Inanspruchnahme mitgeteilt. Um in der Zwischensaison notwendige Reparaturen und Instandhaltungen durchführen zu können, dürfen grundsätzlich keine persönlichen Gegenstände frei zugänglich im Zimmer bzw. Appartement gelassen werden. Es besteht die Möglichkeit, verbleibende Gegenstände im Kleiderkasten zu verstauen. Der Kasten muss durch die Mieterin bzw. den Mieter ordnungsgemäß versperrt werden (Schloss, etc.). Gegenstände, welche nicht im Kasten verstaut werden können, müssen entfernt werden. Der Kühlschrank muss leer und gereinigt, sowie ausgeschaltet und offen sein.
Personen aus Fremdbetrieben
Meldung und Miete
Sollten Personen, welche bei einem Fremdbetrieb in Serfaus-Fiss-Ladis angestellt sein, bei einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Seilbahn Komperdell GmbH über die ganze Saison nächtigen, so sind diese beim Vorgesetzten zu melden. Es werden hier anteilig Miete und Betriebskosten verrechnet.
Überwachung von Gängen und öffentlichen Bereichen
Sowohl Gänge als auch Bereiche, welche für alle Bewohner zugänglich sind bzw. von allen genutzt werden können, werden zum Zwecke des vorbeugenden Schutzes von Personen und des Inventars videoüberwacht.
Zimmerkontrollen
Der Eigentümer behält sich vor, den Zustand der Zimmer in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Zimmerkontrollen werden von den zuständigen Restaurantleitern bzw. Betriebsleitern oder deren jeweiligen Stellvertretern in Beisein der Mieterin bzw. des Mieters durchgeführt. Diese Kontrollen können während der Saison jederzeit - nach vorheriger Ankündigung durch den Eigentümer - erfolgen.
Übernahme und Auszug aus der Unterkunft
Bei der Übernahme des Zimmers wird ein Übernahmeprotokoll durch einen Vertreter des Eigentümers erstellt, das vom Bewohner gegengezeichnet wird. Beim Auszug wird ein Auszugprotokoll durch einen Vertreter des Eigentümers angefertigt, welches vom ausziehenden Bewohner ebenfalls zu bestätigen ist.
Rauchverbot
In den Gebäuden gilt striktes Rauchverbot! Das Rauchen ist ausschließlich außerhalb der Gebäude gestattet.
Rauchmelder, Feueralarme und Feuerwehreinsätze
Rauchmelder dürfen nicht entfernt, abgeklebt oder überbrückt werden. Brandalarme, welche durch unsachgemäßes Verhalten (rauchen, kochen, etc.) ausgelöst werden, sind kostenpflichtig. Für das Demontieren des Melders bzw. die Auslösung den Brandalarms werden der verantwortlichen Mieterin bzw. dem verantwortlichen Mieter € 150,00 für den Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt.
Missachtung der Hausordnung
Der Eigentümer behält sich das Recht vor, bei Missachtung der Hausordnung, den bestehenden Mietvertrag einseitig zu kündigen und die verantwortliche Mieterin bzw. den verantwortlichen Mieters des Hauses zu verweisen.